1. Anmeldung, Vertragsschluss
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt erst mit unserer Anmeldebestätigung zustande.
2. Absage und Änderungen von Veranstaltungen
Wir können aus wichtigem Grund (zum Beispiel mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit eines Referenten ohne Ersatzmöglichkeit) die Veranstaltung absagen. In diesem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich informiert und erhält bezahlte Teilnahmegebühren erstattet.
Wir können – soweit dem Teilnehmer zumutbar – die Veranstaltung im Übrigen ändern (zum Beispiel Änderungen der Agenda, der Dozenten, des Zeitplans, des Veranstaltungsorts). Derartige Änderungen werden wir unverzüglich, zum Beispiel auf unseren Internetseiten, mitteilen; insoweit hat sich der Teilnehmer rechtzeitig selbst über solche Änderungen zu informieren.
3. Teilnahme- und Prüfungsgebühren
Die Teilnahmegebühren sind der Veranstaltungsbeschreibung oder unserem Angebot zu entnehmen.
Prüfungsgebühren – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten.
4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr wird nach Anmeldung oder zu dem in den Veranstaltungsunterlagen benannten Termin in Rechnung gestellt und ist direkt nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Solange die Teilnahmegebühr nicht vereinbarungsgemäß bezahlt ist, können wir den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen.
5. Ausschluss von Teilnehmern, Hausrecht
Wir können den Teilnehmer von einer Veranstaltung ganz oder teilweise ausschließen, wenn er die Veranstaltung stört und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlässt.
Wir üben, ggf. gemeinsam mit Dritten, während der Veranstaltung das Hausrecht aus und sind berechtigt, insoweit Weisungen zu erteilen.
Das Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung ist nur mit unserer vorherigen Einwilligung erlaubt.
6. Stornobedingungen
Der Teilnehmer hat ein Stornorecht zu folgenden Bedingungen. Die Stornoerklärung hat uns per Brief, Fax oder E-Mail zuzugehen (zur Wahrung der genannten Fristen ist der fristgerechte Eingang bei uns maßgeblich):
- bei einer Stornierung bis zu acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 25 % der vereinbarten Teilnahmegebühr, mindestens aber 50,00 €,
- bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr, mindestens aber 50,00 €,
- eine spätere Stornierung ist nicht mehr möglich, dem Teilnehmer wird die vollständige Teilnahmegebühr berechnet.
Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten, uns einen niedrigeren Schaden als die Stornogebühr nachzuweisen; uns bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
Stellt der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer, fallen keine Stornogebühren an. Ersatzteilnehmer sind bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, eine spätere Änderung des Teilnehmers kann nicht garantiert werden. Bei Meldung eines Ersatzteilnehmers wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Teilnahmegebühr, mindestens aber 50,00 € erhoben.
7. Fortbildungspunkte
Für Fortbildungsveranstaltungen werden die Leitsätze und Empfehlungen der jeweiligen Kammern oder Verbänden vermittelt. Entsprechend werden die Fortbildungspunkte nach deren Punktebewertung vergeben.
Die Punktebewertung sowie weitere Bedingungen sind der entsprechenden Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.
8. Verpflegung
Teilnehmer erhalten bei Veranstaltungen eine Verpflegung, sofern die Veranstaltung in den eigenen Räumlichkeiten stattfindet und einen Zeitumfang von mindestens einen Tag aufweist.
Findet die Veranstaltung am Ort des Kunden statt, so ist dieser organisatorisch und finanziell für die Verpflegung verantwortlich.
9. Urheberrecht, Datenschutz, Schlussbestimmungen
Vortragsunterlagen und sonstige Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen daher nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung kopiert oder an Dritte weitergegeben werden. Die Vortragsunterlagen werden in der Regel von den Referenten selbst erstellt. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der durch die Referenten selbst erstellten Vortragsunterlagen sind ausschließlich die Referenten verantwortlich. Soweit uns jedoch eine Rechtsverletzung bekannt wird, werden wir die entsprechenden Folien unverzüglich aus den Vortragsunterlagen entfernen.
Die erforderlichen persönlichen Daten des Teilnehmers, insbesondere Name und Adresse, Geburtsdatum oder Geburtsort werden zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Die erforderlichen Daten können je nach Art der Veranstaltung abweichen und werden daher grundsätzlich Veranstaltungsbezogen erhoben und verarbeitet. Eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen setzt grundsätzlich das Einverständnis zu Erhebung und Verarbeitung der Daten des Teilnehmenden voraus, ohne dessen Einwilligung ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht möglich.
Der Teilnehmer erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass seine Daten zur weiteren Information über unser Programmangebot gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Mit Unterschrift auf der Teilnahmeliste erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen die während der Veranstaltung gemacht werden, zu Werbezwecken des Veranstalters verwenden werden dürfen. Ein Widerruf für die Zukunft ist für den Teilnehmers jederzeit kostenfrei möglich.
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
Es ist die Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Als Vertragssprache gilt „deutsch“ als vereinbart. .
Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart, wobei wir auch berechtigt sind, am Sitz des Kunden zu klagen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.
Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Eine ungültige Bestimmung ist so auszulegen, dass der damit ursprünglich verfolgte Zweck erreicht wird. Ist eine andere Auslegung nicht möglich, so ist der Teilnehmer verpflichtet, eine neue Bestimmung mit uns zu vereinbaren. Diese Bestimmung ist so zu vereinbaren, dass sie dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Stand: 13. Oktober 2022