Die betriebliche Brandschutzordnung nach DIN 14096 (bestehend aus den Teilen A, B und C) stellt eine der wichtigsten Anforderungen an den Brandschutz im Unternehmen dar. Sie dient in erster Linie der Rettung von Menschenleben im Brandfall und gehört zum organisatorischen Brandschutz.
Die Brandschutzordnung enthält wichtige Maßnahmen zur Brandprävention, also der Vorbeugung eines Brandes. Ziele sind die Evakuierung und das Verhalten im Brandfall in Unternehmen zu regeln und ist gleichzusetzen mit einer Hausordnung für den Brandfall.
Im Rahmen gesetzlicher und normativer Reglungen ist das Verhalten im Brandfall, sowie die Räumung bzw. Evakuierung regelmäßig zu unterweisen.
Wir erstellen Ihnen eine individuelle Brandschutzordnung und Übernehmen auch die geforderte regelmäßige Überprüfung auf Aktualität. Kontaktieren Sie uns, gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Brandschutzordnung.
Aus welchen Teilen besteht eine Brandschutzordnung?
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht im Wesentlichen aus den Teilen A, B und C. Die Aufteilung richtet sich an verschiedene Adressaten und Gruppen in Objekten oder Unternehmen.
Brandschutzordnung Teil A
Schnell erstellt und genauso oft doch falsch. Der Teil A richtet sich an alle anwesenden Personen in einer baulichen Anlage. Dieser soll eine kurze visuelle Übersicht über die wichtigsten Maßnahmen und Verhaltensregeln bieten.
Zielgruppe sind insbesondere ortsunkundige Personen. Teil A muss zusammen mit den Flucht- und Rettungsplänen ausgehangen werden. Nach DIN 14096 muss Teil A auf einer Seite im Format DIN A4 ausgehängt werden. Zudem werden Anforderungen an Lesbarkeit und visuelle Verständlichkeit gestellt. Visuelle Inhalte und Hinweise sind beispielsweise:
- Notfall-Rufnummern
- Selbstrettung
- Löschversuche
- Verwendung von Aufzügen
- Alarmierungseinrichtungen
- Nutzung von Aufzügen
Brandschutzordnung Teil B
Teil B hingegen richtet sich an das anwesende Personal, also beispielsweise Mitarbeiter, man spricht auch von ortskundigen Personen. Wobei im Teil B Personen ohne besondere Aufgaben im Brandschutz gemeint sind. Im Rahmen der jährlichen Sicherheitsunterweisung muss der Teil B den Mitarbeitern ausgehändigt bzw. zur Unterschrift vorgelegt werden. Grundlage hierfür ist § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 der DGUV Vorschrift 1. Logischerweise enthält der Teil B also weitere Maßnahmen und Verhaltensregeln, die in Textform (selten auch mit Bildern) über die visuelle Darstellung des Teil A weit hinausgehen. Zu den weiteren Inhalten gehören zum Beispiel:
- Brand- und Rauchausbreitung
- Brandmeldung
- Alarmsignale und Anweisungen
- Räumungsübungen (Evakuierung)
- Löschversuche
- Besondere Verhaltensregeln
- Besondere Hinweise
Zu den besonderen Verhaltensregeln und Hinweisen kann der Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, entzündlichen Gasen und anderen gefährlichen Stoffen gehören.
Brandschutzordnung Teil C
Die Brandschutzordnung Teil C widmet sich den ortskundigen Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz. Die diesem Personenkreis gehören Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer. Insbesondere richtet sich Teil C an Führungskräfte und andere Sicherheitsbeauftragte. Ebenso wie Teil B ist auch Teil C im Rahmen der jährlichen Sicherheitsunterweisung auszuhändigen und zur Unterschrift vorzulegen.
Eine Besonderheit des Teil C ist es, dass ein Fokus auf die Brandprävention gesetzt wird. Konkret hat der betroffene Personenkreis die Aufgabe präventive Maßnahmen durchzusetzen, um einen Brand zu verhindern. Da dies jedoch nicht gewährleistet werden kann, gehört es zu den weiteren Inhalten der Brandschutzordnung Teil C die Evakuierung sicherzustellen. Hierzu gehören Alarm- und Evakuierungspläne, welche sinnvollerweise in Evakuierungs- und Sicherheitskonzepten beschrieben sind. Eine Pauschalisierung der Aufgaben ist nicht zulässig und müssen daher möglichst detailliert und umfassend beschrieben bzw. zugewiesen sein. Zu den weiteren Aufgaben gehören:
- Brandverhütung (Präventive Maßnahmen)
- Löschversuche
- Räumung und Evakuierung von Gebäuden / Plätzen
- Alarmierung und Einweisung der Rettungskräfte
- Nachsorge und Betreuung
Was kostet eine Brandschutzordnung?
Für das Erstellen einer Brandschutzordnung berechnen wir je nach Aufwand ab 249,00 € zzgl. MwSt.
Individuell und Professionell
Erstellen der Teile A, B und C
Digital oder als Druck
Auf Wunsch regelmäßige Überprüfung
Kostenfreier und schneller Versand
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Welche Gesetze und Vorschriften sind zu beachten?
Eine klare Regelung hinsichtlich Gestaltung gibt es bundesweit nicht. Ebenso gibt es keine gesetzliche Regelung die konkret eine Brandschutzordnung fordert. Nur weil es keine „direkte“ gesetzliche Anforderung gibt, bedeutet dies jedoch nicht, dass man gänzlich auf die Brandschutzordnung verzichten kann.
So gibt es beispielsweise eine Reihe an Rechtsnormen, welche indirekt eine Brandschutzordnung fordern. Zum einen gibt es die allgemeine Fürsorgepflicht nach § 618 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Einen Schwerpunkt bilden zudem die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1). Ferner regelt auch der § 3 in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Schutzpflichten des Arbeitgebers. Die Brandschutzordnung ist nach DIN 14096 normativ erfasst und stellt somit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus den „Stand der Technik“ dar.
Eine allgemeine und zentrale Forderung ist, dass der Arbeitgeber eine fachkundige Unterstützung für die Erstellung hinzuziehen muss, sofern im das hierfür notwendige Fachwissen fehlt. Die Brandschutzordnung mit ihren Teilen (A, B und C) ist darüber hinaus regelmäßig zu prüfen.
Müssen alle Teile der Brandschutzordnung erstellt werden?
Ja und nein. Grundsätzlich sind alle Teile (A, B und C) gemäß der Vorgaben zu erstellen. Jedoch kann im Rahmen einer Bewertung individuell festgestellt werden, dass auf Teil C verzichtet werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass Teil B die erweiterten Brandschutzaufgaben in hinreichender Weise berücksichtigt. Beispielsweise wird auf den auszuhändigenden Teil C verzichtet und durch einen erweiterten Teil B ergänzt. Im Beispiel muss Teil B alle Anforderungen aus den Teilen B und C beinhalten.
Was müssen Mitarbeiter schriftlich ausgehändigt bekommen?
Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist gemäß Vorgaben und gängiger Praxis umfassend zu dokumentieren. Aus diesem Grund ist es zu empfehlen die Brandschutzordnung im Rahmen der Unterweisung dem Mitarbeiter zur Unterschrift vorzulegen.
Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass auch aktualisierte Fassungen ihm Rahmen von wiederkehrenden Unterweisungen beim Adressaten ankommen. Das Unternehmen kann seine Pflichterfüllung mit der Unterschrift des Mitarbeiters dokumentieren, ist damit im Ernstfall abgesichert. Vorsicht: Das einfordern von Unterschriften ohne erfolgte Sicherheitsunterweisung ist strafbar, erfolgt meist aus Vorsatz und wird mit empfindlichen Strafen geahndet.
Kann ich ein Muster aus dem Internet verwenden?
Die Verwendung und Nutzung einer Vorlage sollte gut überlegt sein. Es sind alle erforderlichen Bestandteile und Anforderungen individuell zu prüfen und zu bewerten. Das heißt, man kann sich zwar an Mustern orientieren, es müssen aber immer individuelle Ergänzungen und Änderungen vorgenommen werden. Muster Brandschutzordnung, sind also ohne Weiteres nicht verwendbar.
Es empfiehlt sich eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 durch spezialisierte und professionelle Unternehmen erstellen zu lassen.