Externer Brandschutzbeauftragter

Die Vorgaben im Brandschutz werden immer komplexer. Selbst einfache Fragestellung sind an eine Reihe von Gesetzen und Richtlinien gebunden, die es natürlich einzuhalten gilt. Dabei ist vorbeugender Brandschutz wichtig, er sichert die Exsitenz des Unternehmens im Schadensfall und hilft bereits im Vorfeld dabei Schäden durch Feuer und Rauch möglichst gering zu halten.

Als Arbeitgeber müssen Sie nicht nur diese Bestimmungen einhalten, sondern sind auch in der Haftung diese wirksam umzusetzen.

Der externe Brandschutzbauftragte ist Teil der betrieblichen Brandschutzorganisation. Im Rahmen seiner Tätigeit ist er zentraler Ansprechspartner in allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes. Er unterstützt, berät, entlastet und hilft bei der Umsetzung entsprechender Bestimmungen.

Die wesentliche Grundlage für die Bestellung von Brandschutzbauftragten bilden das Arbeitsschutzgesetz und die Richtlinien der DGUV. Bei all den Vorgaben ist es nicht einfach den Überblick zu behalten.

Brandschutz ist Chefsache.

Der Unternehmer hat Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden und Explosionen geboten sind. Das bedeutet, dass Arbeitgeber Gefährdungen ermitteln müssen (Gefährungsbeurteilung), geeigenete Maßnahmen festlegen, diese umsetzen und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen. Unter Umständen hat er diese Maßnahmen entsprechend anzupassen. Zur Umsetzung gehört auch die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter.

Nebenbei muss der Betriebablauf gewährleistet sein und andere Aufgaben im Unternehmen gewissenhaft erledigt werden. Brandschutz steht oft aus Zeitgründen hinten an, nicht desto trotz müssen die Anforderungen im Brandschutz umgesetzt werden.

Vermeiden Sie Haftungsrisiken. Als externer Brandschutzbeauftrager übernehmen wir für Sie die wichtigen Aufgaben im Brandschutz.

Rechtliche Grundlagen, Richtlinien und Empfehlungen für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten

§ 5, § 10 und § 13 ArbSchG
ASR 1.3, ASR 2.2 und ASR 2.3
§ 22 DGUV Vorschrift 1
DGUV 205-003
vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014
VdS 3111
Baurecht
Sonderbauvorschriften
Versicherungen

Folgende Aufgaben können wir für Sie übernehmen

  • Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel auf Basis der Brandklassen
  • Mitwirken bei der Brandschutzkonzept Umsetzung
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers oder der Unternehmerin bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial
  • Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen oder Jahresberichten können wir für Sie übernehmen: