Im Brandschutz hilft ein Wechsel der Perspektive. Als externer Brandschutzbeauftragter führen wir bei Ihnen Brandschutzbegehungen durch. Bei dieser Begehung dokumentieren wir alle Abweichungen, damit Sie wissen wo der Schuh drückt!
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Bränden vorzubeugen, diese zu bekämpfen und im Notfall Mitarbeiter und Besucher zu evakuieren. Der Arbeitgeber hat Gefährdungen festzustellen, zu bewerten, geeignete Maßnahmen festzulegen und diese Maßnahmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Brandschutz beginnt nicht nur mit dem Errichten von Gebäuden oder technischen Anlagen. Brandschutz gilt für den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und ist damit jederzeit im Blick zu behalten. Über die Nutzungsdauer ist es schlichtweg nicht zu garantieren, dass einerseits die genehmigte Nutzung selbst unverändert bleibt, keine baulichen Änderungen durchgeführt werden oder sich die Gesetzgebung nicht ändert. Mit den wachsenden technischen Möglichkeiten, immer höherer Dichte an Technik in Prozessen, wachsen auch die Brandrisiken. Der Brandschutz wird zudem regelmäßig behördlich im Rahmen einer Brandverhütungsschau (auch Feuerbeschau oder Brandsicherheitsschau) überprüft. Die Häufigkeit und Umstände wann diese durchgeführt werden, sind durch Verordnungen der einzelnen Bundesländern geregelt. Aus den genannten Gründen ist der Brandschutz für Sie als Betreiber oder Arbeitgeber immer aktuell.
Lassen Sie sich professionell Beraten! Über unser Kontaktformular können Sie eine Brandschutzbegehung unkompliziert anfragen.
Wie oft sollte eine Brandschutzbegehung durchgeführt werden?
Brandschutzbegehungen sollten in Abhängigkeit der Größe und individuellen Gefährdung durchgeführt werden. Desto höher die Brandgefährdung, desto engmaschiger ist die Begehung durchzuführen.
„ Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. “
Gerichtsurteil des OVG Münster, 10A 363/86 vom 11.12.1987
Das Grundsatzurteil aus Münster formuliert treffen, dass mit einem Brand jederzeit zu rechnen ist. Das Urteil aus dem Jahre 1987 wurde 2019 erneut bestätigt und ist damit keineswegs „altbacken“ oder außer Mode. Aber wie ist das in der Praxis auszulegen?
Begehungen sollten mindestens 2 mal jährlich in jedem Objekt durchgeführt werden. In großen Unternehmen müssen unter Umständen engere Zeitabstände gewählt werden, z.B. eine monatliche Begehung. In großen Unternehmen finden eigentlich „immer“ Umbauten oder Erweiterungen statt. In Versammlungsstätten und Verkaufsstätten ist mit erhöhtem Publikumsverkehr und ortunkundigen Besuchern zu rechnen. Damit lässt sich eine häufigere Begehung durchaus sinnvoll argumentieren.
Muss eine Brandschutzbegehung dokumentiert werden?
Dokumentationen dienen zum einen als tägliches Arbeitspapier, aber auch als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Festgestellte Mängel lassen sich so einfacher und strukturiert erfassen. Die Abstellung von Mängeln oder die Durchführung von Maßnahmen kann so ebenfalls dokumentiert werden.
Brandschutzbegehungen werden von Sach- oder Feuerversicherungen oder Behörden gefordert. Der Betreiber oder Unternehmer tut sich gut daran, wenn er seine Tätigkeiten vollumfassend dokumentiert. Diese Dokumentation dient im Schadensfall als Nachweis, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist. Insbesondere ist diese Dokumentation in Gerichtsverfahren als entlastendes Beweismittel von hoher Bedeutung.
Folgende Inhalte sollte eine Dokumentation beinhalten:
- Datum der Begehung
- Anlass der Begehung
- Teilnehmerkreis
- Überprüfte Objekte
- Bilder / Detailfotos
- Soll- / Ist-Abgleich
- Erforderliche Maßnahmen
- Fristen zur Umsetzung
- Zuständigkeiten von Mängeln
- Verteiler (Empfängerkreis)
Ob ein Mangel vorliegt ist nicht immer direkt zu beurteilen. Trotzdem sollten Sie diesen Punkt in Ihrer Dokumentation aufnehmen mit dem Vermerk „zur Klärung“ und wer hierfür zuständig ist. Es empfiehlt sich auch eine Frist zu setzen.
Was sollte bei einer Brandschutzbegehung besonders berücksichtigt werden?
Zunächst sollte die bauliche Situation überprüft werden. Konkret sind das der primäre und sekundäre Rettungsweg und deren Kennzeichnung. Raumabtrennungen und vorhandene Brandschutzabschlüsse sind auf Funktion zu prüfen, damit gemeint sind Tore und Türen, aber auch Schotte. Der Grundriss ist auf Änderungen zu überprüfen und damit verbunden auch Flucht- und Rettungspläne bzw. Feuerwehrpläne. Ist die genehmigte Nutzung des Gebäudes noch gegeben? Funktionieren Alarmierungseinrichtungen und Notsysteme?
Diese Übersicht ist nicht abschließend und ist auf die individuellen Gegebenheiten anzupassen.
Mängel im Brandschutz und nun?
Wichtig ist zunächst, dass Sie vorhandene Mängel sicher dokumentieren. Im Rahmen der Dokumentation erfolgt bereits ein Soll- / Ist-Abgleich und es werden erforderliche Maßnahmen bestimmt. Dabei sollten Sie immer eine Frist zur Klärung bzw. zur Beseitigung festlegen und das Ergebnis überprüfen. Stellen Sie fest, dass sofortiger Handlungsbedarf erforderlich ist, leiten Sie bitte Ihre Maßnahmen umgehend ein.
Ein vollständiger Brandschutz ist nur gewährleistet, wenn Sie Ihren Pflichten zeitnah nachkommen. Ferner besteht das Risiko, dass Versicherungen im Brandfall die Regulierung (das Erstatten des Schadens) nicht nachkommen. Im Fall von Personenschäden drohen hohe Geld- und Haftstrafen. Damit Ihre Betriebssicherheit gewährleistet ist, unterstützen wir Sie als externer Brandschutzbeauftragter tatkräftigt bei der Mängelbehebung.