Brandlastberechnung nach DIN 18230

Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren sind nach Vorgabe der Bauaufsichtsbehörde unter anderem der Brandschutz nachzuweisen. Dieser Nachweis soll die baurechtlichen Anforderungen objektbezogen wiedergeben.

Die Nachweisführung insoweit lässt sich nicht immer über die baurechtlichen Vorgaben abdecken. Daher kann durch die zu genehmigende Behörde ein „erweiterter Nachweis“ im Zuge der Genehmigung gefordert werden. Einer dieser Nachweise ist die umgangssprachliche „Brandlastberechnung nach DIN 18230“, welche eine isolierte Betrachtung der Brandlast einzelner (Bau-)Produkte, Geräte und Maschinen oder beabsichtigte Nutzungen im Gebäude hinsichtlich Feuerwiderstandsdauer ermöglicht.

Die Brandlastberechnung nach DIN 18230 ist keine Risikoberechnungsmethode, sondern eine Teilberechnung zur Ermittlung der Feuerwiderstandsdauer. Für sich alleine betrachtet also nicht aussagekräftig und lässt keine abschließende Aussage im Rahmen der baurechtlichen Nachweisführung zu. So fehlen beispielsweise dynamische Aspekte, zudem treffen viele Rechenwerte auf die heutige Situation nicht mehr zu oder sind schlicht nicht zu ermitteln. Empfehlenswert ist es daher, die Nachweisführung „ergänzend“ und möglichst frühzeitig in ein Gesamtkonzept einzubinden.

Abschließend kann man festhalten, dass das Rechenverfahren zur Brandbelastung nach DIN 18230 eine prinzipielle Einschätzung möglicher Brandbelastungen hinsichtlich Feuerwiderstandsdauer ermöglicht.

Gerne erstellen wir für Sie entsprechenden Nachweis.