Bei allen genehmigungspflichtigen Bauvorhaben oder baulichen Änderungen ist der Brandschutz nachzuweisen. Baurecht ist Länderrecht, empfehlenswert ist es, wenn bereits in der Planungsphase frühzeitig die individuelle Anforderungen an den Brandschutz geprüft und bewertet werden. Der Brandschutznachweis muss im Rahmen des Genehmigungsverfahren gegenüber Ihrer zuständigen Baurechtsbehörde erbracht werden. Wir erstellen für Sie wirtschaftliche, wirkungsvolle und durchdachte Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise für alle Arten von Gebäuden.
Beispielsweise
- Wohngebäude
- Industriegebäude / Industrieanlagen
- Bürogebäude
- Verwaltungsgebäude
- Schulen
- Kindergärten / Kindertagesstätten
- Hotels / Internate / Schulheime
- Krankenhäuser / Kliniken
- Pflegeheime / Seniorenheime
- Versammlungsstätten, Tiefgaragen
- Flüchtlingsunterkünfte
Zielgruppe unserer Leistungen sind Bauherren, Architekten und Fachplaner (TGA-Planer). Durch eine frühzeitige und enge Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden, können erste Spielräume ausgelotet und individuelle Anforderungen an Ihr Bauvorhaben auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Das hilft Planungsfehler bereits frühzeitig und damit hohe Folgekosten zu vermeiden.
Durch eine ganzheitliche Betrachtung, können gleichwertige abweichende Lösungen definiert werden, welche sich besser in die Nutzung des Gebäudes integrieren lassen. Während der Errichtung und im laufenden Betrieb machen sich diese frühen Bemühungen schnell bemerkbar.
Pauschalangebote oder unseriöse Discount-Preise werden Sie bei uns nicht finden. Brandschutz muss immer individuell und objektspezifisch betrachtet werden. Wir orientieren uns daher mit unseren Leistungen und den damit verbundenen Honoraren am üblichen Branchenstandard.
Grundleistungen nach AHO
Grundlagenermittlung (LP 1)
- Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs. Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind und Festlegen der Aufgabenverteilung
- Zusammenstellung der Ergebnisse
Vorplanung (LP 2)
- Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiellen Anforderungen auf Grund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie eventuell beanspruchte Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften
- Erarbeiten der Grundlage des Brandschutznachweises einschließlich Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und Grundlagen für die anlagentechnischen Maßnahmen
- Skizzen- oder stichpunktartiges Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
Entwurfsplanung (LP 3)
- Erarbeiten des Brandschutznachweises ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen
- Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen
- Mitwirkung bei Abstimmungen mit Behörden, Abstimmung mit Brandschutzdienststelle und/ oder Feuerwehr
- Zusammenstellung wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung
Genehmigungsplanung (LP 4)
- Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß der jeweiligen geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung der Rechtsgrundlage, die der Planung zugrunde liegt
- Erarbeiten des Brandschutznachweises mit den baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Maßnahmen
- Erarbeiten der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes
- Erstellung der Brandschutzpläne als Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes
- Begründung von Abweichungen
- Zusammenstellen der Unterlagen
Ausführungsplanung (LP 5)
- Beraten der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutznachweises bzw. der Fortschreibung durch die Genehmigung
- Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen
- Zusammenstellung der Ergebnisse
Vorbereitung der Vergabe (LP 6)
- Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Erstellung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse
Mitwirkung bei der Vergabe (LP 7)
- Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Auswertung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse
Objektüberwachung (LP 8)
- Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutznachweis bzw. der Fortschreibung durch die Genehmigung
- Kontrolle der Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz
- Prüfen der Plausibilität der Sachverständigen- oder Sachkundenachweise für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen
- Mitwirkung bei der Vorbereitung von behördlichen Abnahmen/ Begehungen und Teilnahme daran
- Erstellung eines Statusberichtes einschließlich Bewertung der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme
Objektbetreuung (LP 9)
- Zusammenfassen von Ergebnissen der vorausgehenden Leistungsphasen in den Erläuterungsberichten
Besondere Leistungen nach AHO
Grundlagenermittlung (LP 1)
- Bestandserfassung vor Ort
- Auswerten von übergebenen Bauakten
Vorplanung (LP 2)
- Qualitative Analyse der vorgesehenen Nutzung hinsichtlich besonderer Brand- und Explosionsgefahren oder Wassergefährdungsklassen
- Erarbeiten eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen
- Ermittlung von Brandlasten vor Ort
- Auswertung von übergebenen Listen zu brennbaren Flüssigkeiten oder Gefahrstoffen
Entwurfsplanung (LP 3)
- Festlegung der maßgebenden Brandszenarien und numerische Brandsimulation oder qualitative Analysen
- Erarbeitung eines Evakuierungskonzeptes (auch auf Basis ingenieurmäßiger Methoden)
Genehmigungsplanung (LP 4)
- Überprüfen sämtlicher Bauvorlagen auf zutreffende Umsetzung der Brandschutzplanung und auf Übereinstimmung mit dem Erläuterungsbericht
Ausführungsplanung (LP 5)
- Prüfen von Ausführungsplänen und Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes
- Prüfen von Funktionsbeschreibung des anlagentechnischen Brandschutzes
- Mitwirkung bei der Einholung von Zustimmung im Einzelfall
- Mitwirkung bei der Erstellung einer Brandfallsteuerung
Vorbereitung der Vergabe (LP 6)
- Prüfen von definierten brandschutztechnischen Teilleistungen im Leistungsverzeichnis
- Mitwirkung bei der Anfertigung von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
Mitwirkung bei der Vergabe (LP 7)
- keine Leistungen
Objektüberwachung (LP 8)
- Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige Kontrolle und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen (sofern erforderlich)
- Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln
- Mitwirken bei der Prüfung einer Brandfallsteuerung
Objektbetreuung (LP 9)
- Erstellung und Prüfen von Feuerwehrplänen
- Erstellung und Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen
- Ausbildung von Brandschutz– und Evakuierungshelfern
- Aktualisierung von Brandschutzplänen / Brandschutzvisualisierungsplänen
- Mitwirken bei der Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellter Mängel
- Mitwirkung bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplanes